Der Begriff "Neubau" im Immobilienkontext bezieht sich auf frisch errichtete Gebäude oder Wohnungen. Diese zeichnen sich in der Regel durch moderne Bau- und Ausstattungsstandards aus, die den aktuellen Ansprüchen an Wohnkomfort und Energieeffizienz gerecht werden.
In Österreich gibt es eine spezielle mietrechtliche Unterscheidung zwischen Neubau und Altbau, basierend auf dem Erbauungsdatum. Wohnungsbauten, die nach dem 09.05.1945 bzw. dem 01.07.1953 entstanden sind, gelten mietrechtlich als "Neubauwohnungen". In diesem Kontext unterliegen sie nur teilweise dem Mietrechtsgesetz und entziehen sich in der Regel dem Richtwert sowie einer Mietzinsobergrenze.
Es ist von Bedeutung zu betonen, dass der Begriff "Neubau" im Immobilienmarkt oft unscharf verwendet wird. Nicht jede als "Neubau" deklarierte Immobilie wurde zwangsläufig gänzlich neu errichtet. Manche Objekte können durch umfassende Renovierungen und Modernisierungen zeitgemäß gestaltet worden sein, was jedoch nicht dasselbe ist wie ein Neubau im eigentlichen Sinne.
Interessenten sollten daher bei der Bezeichnung "Neubau" in Inseraten genau nachfragen und gegebenenfalls die Bauhistorie der Immobilie überprüfen, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Informationen zur Renovierung oder Modernisierung können zusätzliche Aufschlüsse über den tatsächlichen Zustand der Immobilie geben.